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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma Mineralöl Freytag GmbH gegenüber Unternehmern gehen diese Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

II. Geltungsbereich
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

III. Beschaffenheit der Ware
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL und Dieselkraftstoff erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15° C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.

IV. Vertragsabschluss
a. Unsere Angebote sind freibleibend (sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind) und für Nachbestellungen unverbindlich.
b. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
c. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
d. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Käufer hieraus nicht ableiten. Gleichfalls sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern. Reichen in den vorgenannten Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von Leistungsverpflichtungen befreit.
e. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
f. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
g. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-Mail zugesandt.

V. Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. V c. dieser Bestimmungen vom Vertrag, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

VI. Widerrufs- und Rückgaberecht
a. Der Kunde hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Aufforderung zur Rücknahme der Ware durch uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
b. Die Kosten der Rücknahme durch uns trägt bei Ausübung des Widerrufrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,00 der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 tragen wir die Kosten der Rücknahme.
c. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung und insbesondere Verminderung der Ware zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, hat der Kunde zu tragen.
d. Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, sofern die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nicht mehr für eine Rücksendung oder Rücknahme durch uns geeignet ist, insbesondere wenn eine Vermischung mit anderer Ware in den Tanks und Behältnissen des Kunden stattgefunden hat.

VII. Kaufpreis
a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.
b. Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für die bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die sich dadurch für die verkaufte Ware ergebene Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder Frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Minderbeladungs-, Eiszuschläge, etc.) steht uns das Recht zu, die daraus resultierenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
f. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem zum Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.

VIII. Zahlung
a. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
b. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
c. Die Kunden haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von € 3,00 erhoben.
d. Die Rechnungserteilung erfolgt unverzüglich nach der Lieferung. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum. Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung zu leisten. Bei bargeldloser Zahlung ist in jedem Fall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten maßgebend.
e. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sofern sie vereinbart wurden, sind sie grundsätzlich nur zulässig, wenn alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Skontoabzüge werden nur bei Gutschrift auf einem unserer Bankkonten innerhalb der vereinbarten Skontofristen anerkannt.
f. In Abweichung von § 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmungen festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Käufers gutzuschreiben sind.
g. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufer sofort fällig. Die gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
h. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder durch uns anerkannt wurden.
i. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
j. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögensverschlechterung bei oder nach Vertragsschluss können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche die Lieferung einstellen. Soweit Sicherheiten die Forderung um mehr als 20% übersteigen, werden wir nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben.

IX. Lieferung
a. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkosten im Einzelfall von uns übernommen werden.
b. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen.
c. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Mengen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
d. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch zulässiger, mangelfreier Tankanlagen.

X. Gebinde
Wir sind verpflichtet, vom Kunden gestellte Gebinde usw. auf Eignung – insbesondere Sauberkeit- zu überprüfen. Für Infolge schadhafter oder sonst unzugänglicher Gebinde entstehende Schäden oder Mängel haften wir nicht. Von uns oder Dritten gestellte Gebinde (Leihgebinde, Paletten usw.) dürfen weder vertauscht noch als Lagerbehälter verwandt oder Dritten überlassen werden und sind unverzüglich an uns oder die von uns bezeichnete Stelle zurückzugeben. Befindet sich der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, können Mietkosten in handelsüblicher Höhe berechnet werden.

XI. Abruf, Abnahme und Annahmeverzug
a. Der Übergabe im Sinne von Ziff. IX dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
b. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
c. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
d. Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung einer technisch nicht zulässigen, mangelfreien Tankanlage (IX d.) die Befüllung nicht erfolgen kann oder darf.
e. Der Käufer ist zur Abnahme sowie zur Vornahme der sonstigen Durchführung des Vertrages erforderlichen Handlungen verpflichtet. Im Falle des Verzuges können wir die rückständigen Mengen auf Gefahr und Kosten (Kosten schließen nachfolgend die Umsatzsteuer mit ein) des Käufers sowohl zu geeigneten Lagertanks transportieren als sie auch einlagern. Nach Ablauf von 2 Monaten nach Verzugseintritt sind wir berechtigt, entweder die nicht abgerufenen Mengen dem Käufer als geliefert in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
f. Für die Erfüllung von Änderungswünschen bei bereits erteilten Abrufen übernehmen wir keine Gewähr. Alle dadurch gegebenenfalls entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
g. Produktlieferungen bzw. Abholungen werden in chronologischer Reihenfolge den offenen Verträgen exakt zugeordnet, wobei die ältesten Lieferungen bzw. Abholungen zuerst berücksichtigt werden. Werden über die bestehenden offenen Verträge hinaus Lieferungen bzw. Abholungen getätigt, so wird auf die letzten offenen Verträgen eine Toleranzmenge von 10% der Vertragsmenge, maximal jedoch 10.000 Liter eingeräumt.

XII. Gewährleistung
a. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
b. Unbeschadet der Ziff. XII a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
c. Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
d. Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
e. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. XII c. dieser Bestimmung.

XIII. Garantien
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

XIV. Haftungsbeschränkungen
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.
c. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
d. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XV. Vertreter
Die Aufnahme von Bestellungen und Entgegennahme von Zahlungen seitens unserer Vertreter oder im Außendienst tätiger Angestellter und von diesen etwa gemachte Zusagen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

XVI. Datenschutz
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten werden bei uns ggf. bei verbundenen Unternehmen sowie bei ausliefernden Stellen gespeichert. Wir behalten uns das Recht vor, die für eine Kreditversicherung erforderlichen Daten an diese weiterzugeben. Der Kunde ist mit der Weitergabe seiner Daten an den Kreditversicherer einverstanden.

XVII. Schlussbestimmungen
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Ergänzungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma Mineralöl Freytag GmbH , Soltau“

für UNTERNEHMER
I. Allgemeines
a. Diese AGB gelten nur für UNTERNHEMER. Sie ergänzen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Mineralöl Freytag GmbH, Soltau (Stand 12/2006)“, wie sie z.B. auf Rechnungen oder Lieferscheinen abgedruckt sind und gehen diesen, sofern hier abweichende Regelungen getroffen werden, vor.
b. Die Bestimmungen unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Mineralöl Freytag GmbH, Soltau (Stand 12/2006)“, die dem Vertragspartner bekannt sind, gelten darüber hinaus vollumfassend.

II. Ergänzungen zu Ziffer V. Eigentumsvorbehalt
a. Bei Verträgen mit UNTERNEHMERN behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
b. Der UNTERNEHMER ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der UNTERNEHMER zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der UNTERNEHMER seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

III. Ergänzungen zu Ziffer VIII Zahlung
Gegenüber dem UNTERNEHMER behalten wir uns vor, während des Verzugs gem. § 288 Abs. 2 BGB die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

IV. Ergänzungen zu Ziffer IX Lieferzeit/Gewährübergang
Ist der Käufer UNTERNHEMER, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

V. Ergänzungen zu Ziffer XII. Gewährleistung
a. Ist der Kunde UNTERNEHMER und wählt er wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen Mangels zu.
b. Ist der Kunde UNTERNEHMER und wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
c. UNTERNEHMER müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
d. Unterlässt der UNTERNEHMER diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
e. Den UNTERNEHMER trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
f. Für UNTERNEHMER beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
g. Gegenüber UNTERNEHMER sind bei vom Verkäufer übergebenen Proben oder Mustern deren Eigenschaften nur dann als Vertragsgegenstand anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.

VI. Ergänzungen zu Ziffer XIV. Haftungsbeschränkungen
a. Gegenüber UNTERNEHMERN haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
c. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

VII. Schlussbestimmungen
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.