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Energienews-Archiv

15.04.2024

Flüssiggas im Wohnmobil – Was Sie beachten sollten!


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Der Frühling lockt und die Wohnmobilsaison startet. Die Nutzung von Flüssiggas ist bei vielen beliebt, da die Einsatzmöglichkeiten groß sind. Mit Flüssiggas ist man unabhängig von einer Steckdose, da man damit die Heizung, den Boiler, den Gasherd, den Grill, den Kühlschrank und sogar einen Generator für den Strom betreiben kann. Da ein Generator nicht ganz billig ist, würden sich für die Stromerzeugung auch Solarpanels auf dem Dach oder Seiten des Fahrzeuges anbieten, aber prinzipiell ist mit Gas alles möglich. Wer unabhängig unterwegs sein möchte, weiß dies zu schätzen. Doch was ist sicherheitstechnisch alles zu beachten?

  • Aller zwei Jahre muss die Begutachtung der Flüssiggasanlage durch einen zertifizierten Sachverständigen mit Dokumentation der Prüfung G607 im gelben Bescheinigungsheft und Anbringung des Prüfaufklebers erfolgen. Das ist nicht nur Vorschrift für Ihre Sicherheit, sondern Sie sichern sich so auch Ihren Versicherungsanspruch im Schadensfall. Ohne den Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Gasanlage kann es auch passieren, dass Sie an einer Fähre abgewiesen werden.
  • Wichtig ist die gründliche Prüfung von Dichtigkeit und einwandfreier Funktion der Gasanlage vor Saisonbeginn bzw. Fahrtantritt – Schläuche sollten mit Hilfe von Leck-Such-Spray oder Seifenlauge nach kleinen Bläschen, welche ein Zeichen für undichte Stellen sind, abgesucht werden.
  • Da Gasdruckregler und Hochdruckschläuche Verschleißteile sind, sollten diese spätestens aller 10 Jahre erneuert werden. Für die Zehnjahresfrist gilt das Herstellungsdatum der Komponenten.
  • Die Propangasflasche muss im Wohnmobil in einem extra abgedichteten Gaskasten untergebracht werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und ohne diesen würden Sie auch keine Genehmigung durch den Sachverständigen bekommen. Dieser Gaskasten muss einen sicheren Stand gewährleisten und über eine Gurthalterung für die Gasflasche und eine Belüftung verfügen.
  • Achten Sie darauf, dass die Gasflaschen während der Fahrt zugedreht und mit dem roten Deckel gesichert sein müssen. Ausnahmen bestehen aber für Fahrzeuge, die über einen Crash-Sensor verfügen.
  • Kontrollieren Sie den Füllstand der Gasflasche vor Fahrtantritt durch wiegen oder mit Hilfe dafür vorgesehener Messgeräte. Es gibt in Europa keine durchgehend einheitliche Norm, so dass ein Gasflaschentausch u.U. nicht möglich ist. Zum Beispiel in Schottland gibt es andere Gasflaschen und Anschlüsse, so dass diese ohne Adapter für unsere Gasanlagen nicht verwendbar sind. In vielen anderen Ländern braucht man das Euro-Füll-Set zum Betanken der Originalflasche.
Quelle: atrego GmbH

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